Rund um den Stall

Rund um den Stall

Den Verein treffen rund um den Stall vielfältige rechtliche Pflichten. So hat der Verein zullererst für eine artgerechte Pferdehaltung im Sinne des Tierschutzgesetzes zu sorgen.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat – in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen reiterlichen Vereinigung (F.N.) Leitlinien für eine artgerechte Pferdehaltung erarbeitet, an der sich Behörden und Gerichte orientieren.

So regelt § 2 des Tierschutzgesetzes nur:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen

Die Einzelheiten sind dann der Leitlinie zu entnehmen, die unter:

http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/651026/publicationFile/37959/HaltungPferde.pdf heruntergeladen werden kann.

So verbietet sich beispielsweise das Halten eines einzelnen Pferdes verboten, den Tieren ist genügend Auslauf zu gewähren und es muss ständig Raufutter und Wasser zur Verfügung stehen. Die Lektüre des Leitfadens empfiehlt sich für jeden Pferdehalter.