Den Verein treffen rund um den Stall vielfältige rechtliche Pflichten. So hat der Verein zullererst für eine artgerechte Pferdehaltung im Sinne des Tierschutzgesetzes zu sorgen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat – in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen reiterlichen Vereinigung (F.N.) Leitlinien für eine artgerechte Pferdehaltung erarbeitet, an der sich Behörden und Gerichte orientieren.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat
Die Einzelheiten sind dann der Leitlinie zu entnehmen, die unter:
http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/651026/publicationFile/37959/HaltungPferde.pdf heruntergeladen werden kann.
So verbietet sich beispielsweise das Halten eines einzelnen Pferdes verboten, den Tieren ist genügend Auslauf zu gewähren und es muss ständig Raufutter und Wasser zur Verfügung stehen. Die Lektüre des Leitfadens empfiehlt sich für jeden Pferdehalter.