Verkäufer als Unternehmer

Verkäufer als Unternehmer

Das Gesetz unterscheidet auch im Kaufrecht zwischen Verbrauchern und Unternehmern.

Gerade im Bereich der Sachmängelhaftung macht es einen gewaltigen Unterschied, ob der Verkäufer des Pferdes als Unternehmer oder als Privatperson tätig geworden ist.

Während eine Privatperson die Gewährleistung vertraglich ausschließen kann, ist das für einen Unternehmer, der ein Pferd an einen Verbraucher veräußert, nicht möglich.

Auch für die Beweislast, ob das Pferd bereits bei Übergabe mangelbehaftet gewesen ist, ist die Unterscheidung von entscheidender Bedeutung, weil das Gesetz beim verbrauchsgüterkauf eine sechsmonatige Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers vorsieht.

Daher stellt sich die Frage, ab wann ein Verkäufer Unternehmer ist.

Dass der klassische Pferdehändler, der vom An- und Verkauf von Pferden seinen Lebensunterhalt bestreitet, Unternehmer ist, steht außer Frage.

Der Lehrer, der sein einziges Freizeitpferd z.B. wegen Aufgabe des Reitsports verkauft, ist ebenfalls unzweifelhaft Privatperson.

Es gibt aber Grenzfälle, bei denen die Einordnung nicht so einfach ist.

Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Der BGH hat sich mit Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05, mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Er hat entschieden, dass das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraussetzt, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen.

Unternehmer ist auch der Hobbyzüchter, der regelmäßig Fohlen aus eigener Nachzucht verkauft, auch wenn er damit nur einem Hobby nachgeht und nicht seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Die Anforderungen an die Unternehmereigenschaft sind damit äußerst gering und können unter Umständen auch Personen treffen, die zwar nur freizeitmäßig, dafür aber regelmäßig mit dem Verkauf von Pferden befasst sind.