Ankaufsuntersuchung

Ankaufsuntersuchung

Rund um den Bereich des Pferdekaufs und Verkaufs hat insbesondere die Ankaufsuntersuchung eine große rechtliche Bedeutung. Bei einer Ankaufsuntersuchung beauftragt der Käufer eines Pferdes, auf Grund des neuen Gewährleistungsrechtes auch immer häufiger der Verkäufer eines Pferdes, einen Tierarzt mit der Begutachtung des Pferdes. Die Ankaufsuntersuchung ist rechtlich nicht nur relevant für den Käufer oder Verkäufer eines Pferdes, sondern spielt insbesondere auch im Bereich der Tierarzthaftung eine große Rolle.

Für fehlerhafte Diagnosen haftet der Tierarzt entweder dem Käufer oder Verkäufer. Bei der Ankaufsuntersuchung hat der Tierarzt zu beurteilen, ob sich das Pferd hinsichtlich seines Gesundheitszustandes für den vorgesehenen Zweck eignet oder nicht. Es besteht die Möglichkeit, den Tierarzt mit einer kleinen oder einer großen Ankaufsuntersuchung (dann insbesondere auch mit Röntgen) zu beauftragen.

Mit der Durchführung der Untersuchung garantiert der Tierarzt, dass das Pferd für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und keine akuten oder chronischen Schäden aufweist. Der Tierarzt ist gegenüber dem Pferdekäufer bzw. dem Pferdeverkäufer bei fehlerhafter Durchführung der Ankaufuntersuchung Schadenersatzpflichtig, z.B. in dem er einen Mangel am Pferd übersieht oder Befunde überinterpretiert. Die Ankaufuntersuchung ist nicht nur für den Tierarzt rechtlich relevant, weil hierbei häufig Haftungsfallen entstehen.

Das Ergebnis der Ankaufsuntersuchung spielt auch eine wesentliche Rolle in dem vertraglichen Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer des Pferdes. So sollte der Kaufvertrag stets dem Ergebnis der Ankaufsuntersuchung angepasst werden, um beide Seiten rechtlich abzusichern, insbesondere was die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen angeht.